A. Allgemeine Geschäftsbedingungen der GOHA Systems GmbH
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle zwischen der GOHA Systems GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Hakan Uluer, Kurfürstendamm 14, 10719 Berlin, Deutschland (nachfolgend geschlechtsneutral „Anbieter") und einem Unternehmer (nachfolgend geschlechtsneutral „Kunde", gemeinsam auch „Parteien") geschlossenen Verträge. Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.
1.2. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
1.3. Die AGB des Anbieters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.4. Die Leistungen des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. der Ziffer 1.2. dieser AGB. Der Anbieter kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde dem Anbieter seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzte Bereitstellung der Software „Panther" (nachfolgend „Software") in digitaler Form im Unternehmen des Kunden über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters oder von diesem beauftragter Rechenzentren.
2.2. Der Anbieter bietet ferner Beratungs-, Schulungs- oder sonstige Unterstützungsleistungen (nachfolgend „Unterstützungsleistungen") zu der von ihm angebotenen Software an. Der Inhalt der Unterstützungsleistungen wird gesondert zwischen den Parteien vereinbart und ist gesondert zu vergüten.
2.3. In der Software können Verknüpfungen zu Diensten von Drittanbietern enthalten sein. Diese AGB gelten nicht für solche Dienste, die nicht vom Anbieter, sondern von einem Drittanbieter erbracht werden.
§ 3 Leistungen des Anbieters und Speicherplatz
3.1. Der Anbieter ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der Software für die vertraglich vereinbarte Anzahl an berechtigten Nutzer über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser.
3.2. Der Funktionsumfang und die technischen Spezifikationen der Software werden in der aktuellen Leistungsbeschreibung des Anbieters auf der Website abrufbar unter dem Link https://panther-hr.de/features näher beschrieben. Der Anbieter schuldet lediglich die Bereitstellung der Software mit den in der Leistungsbeschreibung näher definierten Funktionalitäten.
3.3. Der Kunde kann die Anzahl der Module oder berechtigen Nutzer der Software nach den in der Preisliste genannten Konditionen erhöhen oder reduzieren.
3.4. Die Software wird vom Anbieter in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Der Kunde erhält dementsprechend nur ein Nutzungsrecht an der Software in der jeweils aktuellen Version.
3.5. Der Anbieter stellt dem Kunden ferner nach Vertragsschluss eine Bedienungsanleitung zur Verfügung.
3.6. Der Anbieter schuldet nicht eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden.
3.7. Der Anbieter stellt dem Kunden zur Dateiablage und für die Nutzung der Software einen begrenzten Speicherplatz auf Servern bereit.
3.8. Der Anbieter trifft dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherung der in der Software gespeicherten Daten des Kunden.
3.9. Der Kunde ist alleiniger Inhaber der auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten.
§ 4 Leistungsänderungen
4.1. Der Anbieter behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar.
4.2. Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern, soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist; soweit er damit einem Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; soweit die Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen; wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden ist.
§ 5 Registrierung
5.1. Vor Vertragsschluss ist die Durchführung eines Registrierungsvorgangs erforderlich.
5.2. Für die Registrierung und Erstellung eines Profils ist die Erstellung eines Kundenkontos erforderlich.
§ 6 Vertragsschluss und Vertragssprache
6.1. Die Präsentation und Bewerbung der auf der Website des Anbieters beschriebenen Software stellen kein verbindliches Angebot dar.
6.2. Der Kunde kann das unverbindliche Angebot des Anbieters durch Ausfüllen des Online-Bestellformulars abgeben.
6.3. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt erst zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden innerhalb von sieben (7) Tagen annimmt.
6.4. Der Anbieter speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss.
6.5. Der Anbieter kann den Vertragstext einschließlich der AGB ferner über einen Verweis auf eine Onlinequelle bereitstellen.
6.6. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
6.7. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist.
6.8. Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbaren, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse.
§ 7 Einräumung von Nutzungsrechten durch den Anbieter
Der Anbieter ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Bereitstellung der Software erforderlich sind. Sofern sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung des Anbieters auf der Website abrufbar unter dem Link https://panther-hr.de/features nichts anderes ergibt, räumt der Anbieter dem Kunden an der Software das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Recht ein, die Software im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen.
§ 8 Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden
Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte und Informationen, die ihm im Rahmen seiner vertraglichen Pflichten vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, zu nutzen. Der Kunde räumt dem Anbieter unentgeltlich, nicht ausschließlich und auf die Dauer des Vertrages beschränkt die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte ein.
§ 9 Nennung als Referenzkunden
9.1. Der Anbieter ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen.
9.2. Die Nennung kann z.B. auf der Unternehmenswebseite des Anbieters erfolgen.
§ 10 Verfügbarkeit der Software
10.1. Die Software wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten.
10.2. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht realisierbar. Der Anbieter bemüht sich, eine Verfügbarkeit von 99,5 Prozent pro Kalendermonat zu erreichen.
10.3. Bei der Bestimmung der Verfügbarkeit werden Ausfallzeiten nicht berücksichtigt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat oder die mit dem Kunden vereinbart sind.
10.4. Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Anbieters, welches Mittel er für die Beseitigung einer Störung einsetzt.
10.5. Sofern zwischen den Parteien ein SLA mit weitergehenden Verfügbarkeitszusagen vereinbart wird, geht dieses vor.
§ 11 Support
11.1. Der Anbieter erbringt im Rahmen der vereinbarten Vergütung technischen Support. Anfragen an support@panther-hr.de.
11.2. Darüber hinausgehende Support-Leistungen sind gesondert zu vergüten.
11.3. Für jede Anfrage vergibt der Anbieter eine Bearbeitungsnummer („Ticket").
11.4. Der Kunde hat die Probleme so exakt wie möglich zu schildern.
§ 12 Pflichten des Kunden
12.1. Der Kunde ist verpflichtet, einen Administrator als zentralen Ansprechpartner zu nennen.
12.2. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass jeder registrierte Mitarbeiter ein individuelles und sicheres Passwort festlegt.
12.3. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzte Hard- und Software den technischen Mindestanforderungen entspricht.
12.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten nach dem Stand der Technik zu schützen.
12.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Software ausschließlich vertragsgemäß und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.
12.6. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingestellten Daten allein verantwortlich.
12.7. Die vom Kunden abgelegten Inhalte können datenschutzrechtlich geschützt sein.
12.8. Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
12.9. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor der Eingabe auf Viren zu prüfen.
12.10. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
12.11. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass von ihm installierte Programme den Betrieb nicht gefährden.
12.12. Dem Kunden ist es untersagt, vertrauliche Informationen im Wege des Reverse Engineering zu erlangen.
12.13. Gefährden vom Kunden installierte Programme den Betrieb, kann der Anbieter diese deaktivieren.
§ 13 Vergütung und Zahlungsbedingungen
13.1. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die Bereitstellung der Software die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen und unter dem Link https://panther-hr.de/pricing abrufbaren Preisliste des Anbieters, die ebenfalls Vertragsbestandteil ist. Die angegebene Vergütung versteht sich in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
13.2. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend „Stripe"). Rechnungen sind mit Zugang sofort fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Weitere Informationen zu Stripe sind unter stripe.com/de abrufbar.
13.3. Im Falle einer während eines Abrechnungszeitraums stattfindenden Erhöhung der vom Kunden ausgewählten Module oder Anzahl berechtigter Nutzer der Software gemäß Ziffer 3.3. dieser AGB wird die hierfür gemäß der Preisliste des Anbieters geschuldete Vergütung zeitanteilig für den laufenden Abrechnungszeitraum berechnet und im jeweiligen Folgemonat zusätzlich zur regulär für den Folgemonat geschuldeten Vergütung in Rechnung gestellt.
13.4. Im Falle einer während eines Abrechnungszeitraums stattfindenden Reduzierung der vom Kunden ausgewählten Module oder Anzahl berechtigter Nutzer der Software gemäß Ziffer 3.3. dieser AGB erfolgt keine zeitanteilige Erstattung der für den laufenden Abrechnungszeitraum bereits abgerechneten Vergütung. Die vom Kunden im jeweiligen Folgemonat geschuldete Vergütung wird entsprechend der vom Kunden vorgenommenen Reduzierung angepasst und in Rechnung gestellt.
13.5. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Der Verzugszinssatz beträgt neun (9) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Anbieter ist ferner berechtigt, den Zugang zur Software einzuschränken (Read-Only-Modus) oder vollständig zu sperren. Eine vollständige Sperrung erfolgt frühestens 30 Tage nach Eintritt des Zahlungsverzugs. Die Kundendaten bleiben während der gesamten Dauer der Sperrung erhalten.
13.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
13.7. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
13.8. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch des Anbieters durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist der Anbieter zur Leistungsverweigerung und zum Rücktritt berechtigt (§ 321 BGB).
§ 14 Haftung für Mängel
14.1. Hinsichtlich der Bereitstellung der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
14.2. Der Kunde hat Mängel unverzüglich anzuzeigen.
14.3. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen wird ausgeschlossen.
14.4. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
14.5. Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde.
§ 15 Haftung für Schäden
15.1. Der Anbieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Garantieversprechen sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
15.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
15.3. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nicht, soweit der Schaden auf unterlassenen Datensicherungen beruht.
15.4. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
§ 16 Haftungsfreistellung
Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern des Anbieters abgelegten Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde wird den Anbieter von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen.
§ 17 Vertragslaufzeit und Kündigung
17.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden.
17.2. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
17.3. Kunden haben die Möglichkeit, die Software zunächst unentgeltlich für einen Zeitraum von 14 Tagen zu testen (nachfolgend „Testzeitraum"). Der Leistungsumfang der Software ist während des Testzeitraums nicht beschränkt. Zur Aktivierung des Testzeitraums ist die Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels sowie die Angabe einer vollständigen Geschäftsadresse (einschließlich USt-IdNr., sofern vorhanden) zwingend erforderlich. Eine Belastung des hinterlegten Zahlungsmittels erfolgt erst nach Ablauf des Testzeitraums, sofern der Vertrag nicht zuvor gekündigt wurde. Die Kündigung ist jederzeit vor Ablauf des Testzeitraums möglich. Soweit keine Kündigung während des Testzeitraums erfolgt, beginnt der Vertrag mit den vom Kunden zuvor ausgewählten entgeltlichen Leistungen automatisch am ersten Tag nach Ablauf des Testzeitraums. Der Anbieter weist den Kunden per E-Mail rechtzeitig vor Ablauf des Testzeitraums auf den bevorstehenden Beginn des entgeltlichen Vertrags hin. Für während des Testzeitraums auftretende Mängel haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
17.4. Der Vertrag kann in Textform oder über die vom Anbieter im Kundenkonto vorgehaltene Kündigungsschaltfläche gekündigt werden.
17.5. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
17.6. Der Anbieter ist verpflichtet, sämtliche Daten des Kunden für mindestens 30 Kalendertage nach Vertragsbeendigung zum Abruf zur Verfügung zu stellen.
§ 18 Anbieterwechsel
Wünscht der Kunde den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu einer IKT-Infrastruktur in seinen eigenen Räumlichkeiten, so gelten die Regelungen im Annex zum Anbieterwechsel.
§ 19 Datenschutz und Geheimhaltung
19.1. Die Parteien werden die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
19.2. Sofern der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Kunde als Verantwortlicher und der Anbieter als Auftragsverarbeiter. Die Parteien verpflichten sich, den Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO spätestens mit dem Abschluss des Hauptvertrags abzuschließen.
19.3. Beide Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren.
19.4. Die Parteien stellen sicher, dass vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, die diese zur Vertragserfüllung benötigen.
19.5. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit eine Partei gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist.
19.6. Nach Vertragsbeendigung sind alle vertraulichen Informationen zurückzugeben oder zu löschen.
19.7. Die Geheimhaltungspflicht besteht für drei (3) Jahre nach Vertragsbeendigung fort.
§ 20 Abwerbung von Personal und Subunternehmern
Der Kunde verpflichtet sich, das qualifizierte Personal des Anbieters während der Laufzeit dieses Vertrages sowie für zwölf (12) Monate nach Beendigung des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses nicht abzuwerben.
§ 21 Höhere Gewalt
Wird die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt für mehr als 30 aufeinanderfolgende Kalendertage erheblich beeinträchtigt, können beide Parteien den Vertrag mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen fristlos kündigen.
§ 22 Änderung der AGB
22.1. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern und wird den Kunden rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen, gelten die geänderten AGB als angenommen.
22.2. Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, diese AGB aus rechtlichen, technischen oder für den Kunden vorteilhaften Gründen zu ändern.
22.3. Das Kündigungsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
§ 23 Schlussbestimmungen
23.1. Die Abtretung von Rechten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.
23.2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
23.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Anbieters.