Bildungsurlaub

Aktualisiert am 10. Juli 2026

Grundregel: 5 Tage pro Jahr in den meisten Bundesländern

In der Regel besteht Anspruch auf 5 Arbeitstage bezahlte Freistellung pro Kalenderjahr — bei Teilzeit anteilig. Nicht genommener Anspruch kann meist auf das Folgejahr übertragen werden, sodass alle 2 Jahre 10 Tage am Stück möglich sind (je nach Landesgesetz).

Bayern & Sachsen — keine Regelung
In Bayern und Sachsen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Freistellung kann nur einzelvertraglich oder tariflich vereinbart werden.

Voraussetzungen für den Bildungsurlaub

  • Arbeitsverhältnis besteht in der Regel mindestens 6 Monate im Bundesland
  • Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt (Landesbehörde führt Anerkennungsliste)
  • Kurs dient beruflicher oder politischer Weiterbildung — teilweise auch Ehrenamt/Kulturarbeit
  • Antrag rechtzeitig gestellt (in der Regel 6–9 Wochen vorher)

Anspruch pro Bundesland (Auszug)

  • Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-V., Niedersachsen, NRW, Sachsen-Anhalt, Schleswig-H., Thüringen: 5 Tage/Jahr, 10 Tage in 2 Jahren
  • Bremen: 10 Tage in 2 Jahren
  • Hessen: 5 Tage/Jahr
  • Rheinland-Pfalz: 10 Tage in 2 Jahren
  • Saarland: 6 Tage/Jahr, kumulierbar auf 3 Jahre
  • Baden-Württemberg: 5 Tage/Jahr (Bildungszeit)
  • Bayern & Sachsen: kein gesetzlicher Anspruch

Antragsfrist und Ablehnung

Der Arbeitnehmer muss den Bildungsurlaub schriftlich beantragen — in den meisten Bundesländern spätestens 6 Wochen vor Beginn (in Bremen und Hamburg 8 Wochen). Der Antrag enthält Kursbezeichnung, Datum, Ort und Kopie der Anerkennung.

Der Arbeitgeber kann nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen — z.B. wichtige Kundentermine, Personalengpässe. Bei Ablehnung besteht Anspruch auf einen Ersatztermin.

Vergütung während des Bildungsurlaubs

Der Arbeitgeber zahlt das reguläre Arbeitsentgelt weiter (Entgeltfortzahlung nach jeweiligem Landesgesetz). Die Kurskosten selbst (Seminargebühr, Anfahrt, Unterkunft) trägt der Arbeitnehmer — außer Tarif- oder Betriebsvereinbarung regelt Erstattung.

Welche Kurse sind anerkannt?

Anerkannt werden Kurse, die der beruflichen (fachbezogen oder überfachlich) oder politischen Weiterbildung dienen. Reiseanbieter wie „Bildungsurlaub.de" bieten explizit anerkannte Programme — von Sprachreisen über Yoga-Retreats mit Achtsamkeitstraining bis IT-Kursen.

Wichtig: Kurs muss mindestens 6 Zeitstunden pro Tag umfassen und in der Regel als Ganztagsveranstaltung mit mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden.

Anerkennungsdatenbank nutzen
Die Landesbehörden führen öffentliche Datenbanken der anerkannten Bildungsurlaubs-Angebote (z.B. bildungsurlaub-nrw.de). Vor der Buchung immer prüfen, ob der Kurs in Ihrem Bundesland anerkannt ist.

Häufige Fragen zu Bildungsurlaub

Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen mir zu?

In den meisten der 14 Bundesländer mit Bildungsurlaubsgesetz stehen 5 Arbeitstage bezahlte Freistellung pro Kalenderjahr zu, wobei nicht genutzte Tage meist auf das Folgejahr übertragen werden können, sodass alle 2 Jahre 10 Tage am Stück möglich sind. Bayern und Sachsen haben derzeit kein gesetzliches Bildungsurlaubsrecht. Beschäftigte sollten das jeweilige Landesgesetz und die genaue Tagesregelung vor der Planung prüfen.

Muss der Arbeitgeber den Bildungsurlaub bezahlen?

Ja, der Arbeitgeber muss während des Bildungsurlaubs das reguläre Arbeitsentgelt nach dem jeweiligen Landesgesetz weiterzahlen. Die eigentlichen Kurskosten wie Seminargebühr, Anfahrt und Unterkunft trägt jedoch der Arbeitnehmer selbst, sofern kein Tarifvertrag oder keine Betriebsvereinbarung eine Erstattung vorsieht. Arbeitnehmer sollten vor der Buchung klären, ob der Arbeitgeber freiwillig zusätzliche Kosten übernimmt.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Der Bildungsurlaub muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden, in der Regel spätestens 6 Wochen vor Beginn, in Bremen und Hamburg 8 Wochen. Der Antrag sollte Kursbezeichnung, Zeitraum, Ort und eine Kopie der behördlichen Anerkennung enthalten. Beschäftigte sollten die Antragsfrist ihres Bundeslandes genau prüfen, da eine verspätete Einreichung zur Ablehnung führen kann.

Kann der Arbeitgeber ablehnen?

Der Arbeitgeber kann einen Antrag auf Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen, etwa wichtige Kundentermine oder akute Personalengpässe. In diesem Fall besteht Anspruch auf einen Ersatztermin für den Bildungsurlaub. Eine bloße Unannehmlichkeit für den Betrieb reicht als Ablehnungsgrund nicht aus, weshalb Arbeitgeber die Ablehnung nachvollziehbar begründen sollten.

Welche Kurse werden als Bildungsurlaub anerkannt?

Als Bildungsurlaub anerkannt werden Kurse zur beruflichen oder politischen Weiterbildung, die mindestens 6 Zeitstunden pro Tag umfassen, in der Regel mindestens 5 aufeinanderfolgende Tage dauern und von der zuständigen Landesbehörde anerkannt sind. Je nach Programmgestaltung zählen dazu Sprachkurse, IT-Fortbildungen und teils auch Yoga- oder Achtsamkeitskurse. Interessierte sollten vor der Buchung die öffentliche Anerkennungsdatenbank ihres Bundeslandes prüfen.

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