Sonderurlaub Hochzeit
Rechtliche Grundlage: § 616 BGB
Nach § 616 BGB behält der Arbeitnehmer seinen Vergütungsanspruch, wenn er „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert ist.
Wichtig: § 616 BGB ist abdingbar — er kann im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Fehlt eine solche Klausel, gilt die gesetzliche Regelung.
Wie viele Tage Sonderurlaub bei der eigenen Hochzeit?
Ohne Tarifbindung ist der übliche Sonderurlaub bei der eigenen Hochzeit ein bezahlter Arbeitstag — meist der Hochzeitstag selbst. In Tarifverträgen finden sich häufig zwei bis drei Tage.
Konkrete Regelungen in verbreiteten Tarifverträgen:
- TVöD (öffentlicher Dienst): 1 Tag für die eigene Hochzeit
- IG Metall / Tarif Metallindustrie: 2 Arbeitstage
- IG BCE: 2 Arbeitstage
- Verdi Einzelhandel: 1 Arbeitstag
- BAT-Kirchen (AVR Caritas/Diakonie): meist 3 Arbeitstage
Sonderurlaub bei Hochzeit der Kinder oder Eltern
Die Hochzeit von Kindern oder Eltern gilt in vielen Tarifverträgen als anerkannter Anlass — meist mit einem Arbeitstag. Ohne tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelung kann der Arbeitnehmer sich auf § 616 BGB berufen, wenn er persönlich zur Teilnahme verhindert ist.
Weitere klassische Sonderurlaubsgründe
- Geburt des eigenen Kindes: 1 Tag (TVöD: 1 Tag)
- Tod eines nahen Angehörigen (Ehepartner, Eltern, Kind): 2 Tage
- Umzug aus dienstlichem Grund: 1 Tag
- Silberne/Goldene Hochzeit: 1 Tag
- Einschulung des eigenen Kindes: nach TV häufig ½ Tag
- Wahrnehmung von Terminen bei Behörden, die außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich sind: notwendige Zeit
Was, wenn im Arbeitsvertrag § 616 BGB ausgeschlossen ist?
Enthält der Arbeitsvertrag eine Klausel wie „§ 616 BGB findet keine Anwendung", besteht kein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall regulären Urlaub nehmen oder sich unbezahlt freistellen lassen.
Solche Klauseln sind grundsätzlich zulässig (BAG 22.01.2009, 6 AZR 78/08), müssen aber klar und eindeutig formuliert sein.
Antragstellung und Nachweis
Sonderurlaub muss beim Arbeitgeber beantragt werden — üblich ist ein Formular oder ein digitaler Antrag im Mitarbeiterportal. Als Nachweis genügt bei Hochzeit eine Kopie der Heiratsurkunde oder die schriftliche Bestätigung des Standesamts.
Häufige Fragen zu Sonderurlaub Hochzeit
Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es zur eigenen Hochzeit?▾
Ohne Tarifbindung erhalten Arbeitnehmer für die eigene Hochzeit meist einen bezahlten Tag, üblicherweise den Hochzeitstag selbst, gestützt auf § 616 BGB. Tarifverträge sehen häufig zwei bis drei Tage vor, etwa zwei Tage bei IG Metall und IG BCE oder drei Tage bei den AVR-Regelungen von Caritas und Diakonie. Da § 616 BGB abdingbar ist, sollten Beschäftigte vorab im Arbeits- oder Tarifvertrag prüfen, welche Regelung tatsächlich gilt.
Gibt es Sonderurlaub für die kirchliche Trauung nach der standesamtlichen?▾
In der Regel besteht Anspruch, wenn die kirchliche Trauung zeitlich getrennt von der standesamtlichen Eheschließung an einem anderen Tag stattfindet – dann greift erneut § 616 BGB als eigener Verhinderungsgrund. Manche Tarifverträge sehen für diesen zusätzlichen Termin einen weiteren Sonderurlaubstag vor. Arbeitnehmer sollten den Termin frühzeitig beim Arbeitgeber anmelden und, sofern vorhanden, die tarifliche Regelung zur genauen Tagesanzahl heranziehen.
Muss der Arbeitgeber Sonderurlaub gewähren?▾
Der Arbeitgeber muss Sonderurlaub nur gewähren, wenn § 616 BGB nicht arbeitsvertraglich ausgeschlossen wurde oder ein Tarifvertrag einen entsprechenden Anspruch vorsieht. Ist § 616 BGB wirksam abbedungen und existiert keine tarifliche Regelung, kann der Arbeitgeber die bezahlte Freistellung verweigern; der Arbeitnehmer müsste dann regulären Urlaub nehmen oder unbezahlt fehlen. Beschäftigte sollten daher vorab ihren Arbeitsvertrag auf einen entsprechenden Ausschluss prüfen.
Wird Sonderurlaub auf den Jahresurlaub angerechnet?▾
Nein, Sonderurlaub wird nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Er ist eine zusätzliche bezahlte Freistellung nach § 616 BGB oder einer tariflichen Regelung und steht unabhängig vom gesetzlichen oder tariflichen Erholungsurlaub zu. Der reguläre Urlaubsanspruch bleibt also in voller Höhe erhalten. Arbeitnehmer sollten Sonderurlaub im Antrag entsprechend kennzeichnen, damit die Personalabteilung ihn nicht versehentlich vom Urlaubskonto abzieht.
Was ist bei der Hochzeit im Ausland?▾
Der Anspruch auf Sonderurlaub nach § 616 BGB gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob die Hochzeit im In- oder Ausland stattfindet. Der Arbeitgeber kann jedoch verlangen, dass die Abwesenheit nicht länger dauert als für die Teilnahme an der Zeremonie tatsächlich erforderlich ist – zusätzliche Reisetage müssten dann über regulären Urlaub abgedeckt werden. Arbeitnehmer sollten den geplanten Zeitraum frühzeitig mit dem Arbeitgeber abstimmen.