Sonderurlaub Hochzeit

Aktualisiert am 10. Juli 2026

Rechtliche Grundlage: § 616 BGB

Nach § 616 BGB behält der Arbeitnehmer seinen Vergütungsanspruch, wenn er „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert ist.

Wichtig: § 616 BGB ist abdingbar — er kann im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Fehlt eine solche Klausel, gilt die gesetzliche Regelung.

Wie viele Tage Sonderurlaub bei der eigenen Hochzeit?

Ohne Tarifbindung ist der übliche Sonderurlaub bei der eigenen Hochzeit ein bezahlter Arbeitstag — meist der Hochzeitstag selbst. In Tarifverträgen finden sich häufig zwei bis drei Tage.

Konkrete Regelungen in verbreiteten Tarifverträgen:

  • TVöD (öffentlicher Dienst): 1 Tag für die eigene Hochzeit
  • IG Metall / Tarif Metallindustrie: 2 Arbeitstage
  • IG BCE: 2 Arbeitstage
  • Verdi Einzelhandel: 1 Arbeitstag
  • BAT-Kirchen (AVR Caritas/Diakonie): meist 3 Arbeitstage

Sonderurlaub bei Hochzeit der Kinder oder Eltern

Die Hochzeit von Kindern oder Eltern gilt in vielen Tarifverträgen als anerkannter Anlass — meist mit einem Arbeitstag. Ohne tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelung kann der Arbeitnehmer sich auf § 616 BGB berufen, wenn er persönlich zur Teilnahme verhindert ist.

Silberne und goldene Hochzeit
Jubiläumshochzeiten (silberne, goldene, diamantene) gelten in vielen Tarifverträgen als weiterer Sonderurlaubstag — z. B. TVöD: 1 Arbeitstag zur silbernen und goldenen Hochzeit der eigenen Ehe oder der Eltern.

Weitere klassische Sonderurlaubsgründe

  • Geburt des eigenen Kindes: 1 Tag (TVöD: 1 Tag)
  • Tod eines nahen Angehörigen (Ehepartner, Eltern, Kind): 2 Tage
  • Umzug aus dienstlichem Grund: 1 Tag
  • Silberne/Goldene Hochzeit: 1 Tag
  • Einschulung des eigenen Kindes: nach TV häufig ½ Tag
  • Wahrnehmung von Terminen bei Behörden, die außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich sind: notwendige Zeit

Was, wenn im Arbeitsvertrag § 616 BGB ausgeschlossen ist?

Enthält der Arbeitsvertrag eine Klausel wie „§ 616 BGB findet keine Anwendung", besteht kein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall regulären Urlaub nehmen oder sich unbezahlt freistellen lassen.

Solche Klauseln sind grundsätzlich zulässig (BAG 22.01.2009, 6 AZR 78/08), müssen aber klar und eindeutig formuliert sein.

Antragstellung und Nachweis

Sonderurlaub muss beim Arbeitgeber beantragt werden — üblich ist ein Formular oder ein digitaler Antrag im Mitarbeiterportal. Als Nachweis genügt bei Hochzeit eine Kopie der Heiratsurkunde oder die schriftliche Bestätigung des Standesamts.

Häufige Fragen zu Sonderurlaub Hochzeit

Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es zur eigenen Hochzeit?

Ohne Tarifbindung erhalten Arbeitnehmer für die eigene Hochzeit meist einen bezahlten Tag, üblicherweise den Hochzeitstag selbst, gestützt auf § 616 BGB. Tarifverträge sehen häufig zwei bis drei Tage vor, etwa zwei Tage bei IG Metall und IG BCE oder drei Tage bei den AVR-Regelungen von Caritas und Diakonie. Da § 616 BGB abdingbar ist, sollten Beschäftigte vorab im Arbeits- oder Tarifvertrag prüfen, welche Regelung tatsächlich gilt.

Gibt es Sonderurlaub für die kirchliche Trauung nach der standesamtlichen?

In der Regel besteht Anspruch, wenn die kirchliche Trauung zeitlich getrennt von der standesamtlichen Eheschließung an einem anderen Tag stattfindet – dann greift erneut § 616 BGB als eigener Verhinderungsgrund. Manche Tarifverträge sehen für diesen zusätzlichen Termin einen weiteren Sonderurlaubstag vor. Arbeitnehmer sollten den Termin frühzeitig beim Arbeitgeber anmelden und, sofern vorhanden, die tarifliche Regelung zur genauen Tagesanzahl heranziehen.

Muss der Arbeitgeber Sonderurlaub gewähren?

Der Arbeitgeber muss Sonderurlaub nur gewähren, wenn § 616 BGB nicht arbeitsvertraglich ausgeschlossen wurde oder ein Tarifvertrag einen entsprechenden Anspruch vorsieht. Ist § 616 BGB wirksam abbedungen und existiert keine tarifliche Regelung, kann der Arbeitgeber die bezahlte Freistellung verweigern; der Arbeitnehmer müsste dann regulären Urlaub nehmen oder unbezahlt fehlen. Beschäftigte sollten daher vorab ihren Arbeitsvertrag auf einen entsprechenden Ausschluss prüfen.

Wird Sonderurlaub auf den Jahresurlaub angerechnet?

Nein, Sonderurlaub wird nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Er ist eine zusätzliche bezahlte Freistellung nach § 616 BGB oder einer tariflichen Regelung und steht unabhängig vom gesetzlichen oder tariflichen Erholungsurlaub zu. Der reguläre Urlaubsanspruch bleibt also in voller Höhe erhalten. Arbeitnehmer sollten Sonderurlaub im Antrag entsprechend kennzeichnen, damit die Personalabteilung ihn nicht versehentlich vom Urlaubskonto abzieht.

Was ist bei der Hochzeit im Ausland?

Der Anspruch auf Sonderurlaub nach § 616 BGB gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob die Hochzeit im In- oder Ausland stattfindet. Der Arbeitgeber kann jedoch verlangen, dass die Abwesenheit nicht länger dauert als für die Teilnahme an der Zeremonie tatsächlich erforderlich ist – zusätzliche Reisetage müssten dann über regulären Urlaub abgedeckt werden. Arbeitnehmer sollten den geplanten Zeitraum frühzeitig mit dem Arbeitgeber abstimmen.

Passende Lösung von Panther HR

Urlaubs- & Fehlzeitverwaltung
Sonderurlaub, Krankmeldung und regulärer Urlaub in einem Antrag — inklusive Ampelkalender fürs Team.
Verwandte Lexikon-Einträge

Werkzeuge und Hintergründe

14 Tage kostenlos testen

Karte oder SEPA zur Aktivierung erforderlich – keine Belastung während der 14 Tage, Kündigung jederzeit vorher möglich. Monatlich kündbar (Frist: 1 Monat zum Monatsende). Nur zahlen, was Sie nutzen — ab 4 € Basis + 2 € pro Modul/Nutzer.

Die moderne HR-Plattform für deutsche Unternehmen.

GOHA Systems GmbH · Kurfürstendamm 14 · 10719 BerlinTelefon: 030 220119522support@panther-hr.de
🇩🇪 Made in Germany❤️ Built in Berlin

DATEV, Lexware, Agenda, Addison, Personio, HRworks, clockodo und weitere hier genannte Produkt- und Firmenbezeichnungen sind Marken der jeweiligen Inhaber. Panther HR erzeugt lediglich Exportdateien in deren Formaten bzw. nennt sie zum Produktvergleich. Es besteht keine Partnerschaft und keine Zusammenarbeit mit diesen Unternehmen.

Hinweis zum Lexikon: Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar. Panther HR übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde. Eine Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Redaktioneller Hinweis.
Unsere Angebote richten sich nur an Unternehmer, § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern, § 13 BGB.

© 2026 GOHA Systems GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Alle Systeme online