Nettoentgelt
Das Nettoentgelt (oder „Netto-Gehalt") ist der Betrag, den Beschäftigte nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich ausgezahlt bekommen. Es ist das, was in der letzten Zeile der Lohnabrechnung als „Auszahlungsbetrag" erscheint.
Vom Brutto zum Netto
Ausgangspunkt ist das Bruttoentgelt (Grundgehalt, Zuschläge, geldwerte Vorteile). Davon werden abgezogen: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (nur oberhalb der Freigrenze), Kirchensteuer (bei Konfession) und Beiträge zur Sozialversicherung.
- Lohnsteuer (nach Steuerklasse, Freibetrag, Kinderfreibetrag)
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Lohnsteuer, ab bestimmten Freigrenzen
- Kirchensteuer: 8 % (Bayern/Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer
- Rentenversicherung: 18,6 % (hälftig AG/AN)
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (hälftig)
- Krankenversicherung: 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag (hälftig)
- Pflegeversicherung: 3,4 % / 4,0 % (kinderlos), mit AN-Zuschlag bei Kinderlosen
Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Für Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt in 2026 die Beitragsbemessungsgrenze West/Ost (bundeseinheitlich: 8.050 €/Monat, vorläufig). Für Kranken- und Pflegeversicherung 5.512,50 €/Monat. Oberhalb dieser Grenzen fallen keine weiteren Beiträge an.
Wo taucht das Nettoentgelt in der Praxis auf?
- Endsumme der monatlichen Lohnabrechnung
- Basis für die pauschalierte Nettoentgeltdifferenz beim Kurzarbeitergeld
- Referenzwert bei Elterngeld- und Mutterschaftsgeld-Berechnung
- Grundlage für Pfändungsberechnungen (§ 850c ZPO)
Netto ≠ verfügbares Einkommen
Weitere Abzüge wie vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung, § 3 Nr. 63 EStG) oder Direktversicherungen mindern das Auszahlungsentgelt zusätzlich – reduzieren aber gleichzeitig Steuer- und SV-Last.
Häufige Fragen zu Nettoentgelt
Wie berechne ich das Netto aus dem Brutto?▾
Ohne konkrete Steuerklasse und Bundesland ist nur eine grobe Schätzung möglich. Zuverlässig sind offizielle Brutto-Netto-Rechner (Bundesfinanzministerium) oder das Lohnprogramm auf Basis der aktuellen ELStAM-Daten.
Warum ist mein Netto im Januar niedriger als im Vormonat?▾
Zum Jahreswechsel werden neue Beitragssätze wirksam (z. B. Zusatzbeitrag Krankenkasse), und Freibeträge starten neu. Auch Steuerklassenwechsel oder Kirchensteueränderungen wirken sich sofort aus.
Gehört Kurzarbeitergeld zum Netto?▾
KUG selbst ist eine Nettoleistung – es wird ohne Steuerabzug ausgezahlt (aber mit Progressionsvorbehalt in der Einkommensteuererklärung).