Nettoentgelt

Aktualisiert am 24. Juli 2026

Vom Brutto zum Netto

Ausgangspunkt ist das Bruttoentgelt (Grundgehalt, Zuschläge, geldwerte Vorteile). Davon werden abgezogen: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (nur oberhalb der Freigrenze), Kirchensteuer (bei Konfession) und Beiträge zur Sozialversicherung.

  • Lohnsteuer (nach Steuerklasse, Freibetrag, Kinderfreibetrag)
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Lohnsteuer, ab bestimmten Freigrenzen
  • Kirchensteuer: 8 % (Bayern/Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer
  • Rentenversicherung: 18,6 % (hälftig AG/AN)
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (hälftig)
  • Krankenversicherung: 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag (hälftig)
  • Pflegeversicherung: 3,4 % / 4,0 % (kinderlos), mit AN-Zuschlag bei Kinderlosen

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Für Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt 2026 eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr). Für Kranken- und Pflegeversicherung sind es 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr); die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 77.400 €/Jahr. Oberhalb dieser Grenzen fallen keine weiteren Beiträge an.

Steuerklassen
Steuerklasse I (ledig), II (Alleinerziehende), III/V (Ehe, Verdienst­unterschied), IV (Ehe, ähnlicher Verdienst), IV+Faktor (fairere Aufteilung), VI (Zweit-/Nebenjob). Die Kombination III/V lohnt sich nur bei starkem Verdienstgefälle.

Wo taucht das Nettoentgelt in der Praxis auf?

  • Endsumme der monatlichen Lohnabrechnung
  • Basis für die pauschalierte Nettoentgeltdifferenz beim Kurzarbeitergeld
  • Referenzwert bei Elterngeld- und Mutterschaftsgeld-Berechnung
  • Grundlage für Pfändungsberechnungen (§ 850c ZPO)

Netto ≠ verfügbares Einkommen

Weitere Abzüge wie vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung, § 3 Nr. 63 EStG) oder Direktversicherungen mindern das Auszahlungsentgelt zusätzlich – reduzieren aber gleichzeitig Steuer- und SV-Last.

Häufige Fragen zu Nettoentgelt

Wie berechne ich das Netto aus dem Brutto?

Ohne konkrete Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht und Bundesland ist nur eine grobe Schätzung möglich, weil Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) individuell zusammenwirken. Zuverlässige Ergebnisse liefern offizielle Brutto-Netto-Rechner des Bundesfinanzministeriums oder das Lohnprogramm auf Basis der aktuellen ELStAM-Daten. Wer regelmäßig prüfen möchte, sollte diese Werkzeuge bei jeder Gehaltsänderung erneut nutzen.

Warum ist mein Netto im Januar niedriger als im Vormonat?

Zum Jahreswechsel werden neue Beitragssätze wirksam, etwa ein veränderter Zusatzbeitrag der Krankenkasse oder angepasste Beitragsbemessungsgrenzen, und viele Freibeträge beginnen wieder bei null. Auch ein Steuerklassenwechsel, eine neue Kirchensteuerpflicht oder der Wegfall vermögenswirksamer Leistungen wirken sich sofort auf das Nettoentgelt aus. Prüfen Sie die Januar-Abrechnung deshalb genau auf geänderte Beitragssätze, bevor Sie eine Fehlberechnung vermuten.

Gehört Kurzarbeitergeld zum Netto?

Kurzarbeitergeld selbst ist eine Nettoleistung, die ohne Steuerabzug ausgezahlt wird, muss aber in der Einkommensteuererklärung über den Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden und kann so die Steuerlast auf das übrige Einkommen erhöhen. Grundlage für die Berechnung ist die pauschalierte Nettoentgeltdifferenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt. Beschäftigte sollten den Steuerbescheid nach einem Kurzarbeitsjahr daher besonders sorgfältig prüfen.

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