Bruttolohn

Aktualisiert am 24. Juli 2026

Bestandteile des Bruttolohns

  • Grundvergütung (Monatslohn, Stundenlohn × Stunden)
  • Zulagen (Erschwernis-, Gefahren-, Schmutzzulage)
  • Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag – § 3b EStG teilweise steuerfrei)
  • Provisionen, Prämien, Boni
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Geldwerte Vorteile (Firmenwagen, Sachbezüge > 50 €, Job-Ticket)
  • Vermögenswirksame Leistungen (Arbeitgeberanteil)

Brutto ist nicht gleich Brutto

Zu unterscheiden ist zwischen steuerpflichtigem Brutto (Grundlage für die Lohnsteuer) und beitragspflichtigem Brutto (Grundlage für die Sozialversicherung). Beide können abweichen, z. B. bei steuerfreien SFN-Zuschlägen: steuerfrei nach § 3b EStG, aber bis 25 €/h Grundlohn dennoch beitragspflichtig (§ 1 SvEV).

Gesamtbrutto vs. steuerpflichtiges Brutto
Auf der Lohnabrechnung erscheinen häufig beide Werte. Das Gesamtbrutto ist die Summe aller Vergütungsbestandteile, das steuerpflichtige Brutto zieht steuerfreie Zuschläge und Sachbezüge unterhalb der Freigrenze ab.

Vom Bruttolohn zum Nettoentgelt

Vom Brutto werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse), Solidaritätszuschlag (oberhalb der Freigrenze), ggf. Kirchensteuer und die Arbeitnehmer-Anteile zur Sozialversicherung abgezogen. Das Ergebnis ist das Nettoentgelt, das ausgezahlt wird.

Bruttolohn und Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn (2026: 13,90 €/h nach aktueller Beschlussempfehlung der Mindestlohnkommission) ist ein Bruttolohn – nicht der Auszahlungsbetrag. In die Berechnung fließen nur unmittelbar der Arbeitsleistung zugeordnete Vergütungsbestandteile ein (BAG 5 AZR 135/16).

Häufige Fragen zu Bruttolohn

Zählt Urlaubsgeld zum Bruttolohn?

Ja, Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen zum Bruttolohn und sind Bestandteil des steuer- und beitragspflichtigen Bruttos in dem Monat, in dem sie tatsächlich ausgezahlt werden, steuerlich als sonstige Bezüge nach § 39b Abs. 3 EStG behandelt. Sie erhöhen damit in diesem Monat sowohl die Lohnsteuer- als auch die Sozialversicherungsbemessungsgrundlage. Arbeitgeber sollten solche Einmalzahlungen im Abrechnungslauf korrekt gesondert kennzeichnen.

Ist ein Firmenwagen Teil des Brutto?

Ja, ein Firmenwagen zählt als geldwerter Vorteil (§ 8 Abs. 2 EStG) zum Bruttolohn. Er erhöht das Brutto pauschal um 1 % des inländischen Bruttolistenpreises pro Monat, zuzüglich 0,03 % je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Dieser Betrag wird dem regulären Bruttolohn zugeschlagen und normal versteuert sowie verbeitragt, weshalb Arbeitgeber ihn korrekt in der Lohnabrechnung ausweisen müssen.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Bruttogehalt?

Praktisch gibt es keinen rechtlichen Unterschied. „Lohn" bezeichnet üblicherweise die stundenbasierte Vergütung im Handwerk oder in gewerblichen Berufen, während „Gehalt" die monatlich feste Zahlung für Angestellte meint. Steuer- und sozialversicherungsrechtlich handelt es sich in beiden Fällen um Arbeitslohn im Sinne von § 19 EStG, sodass dieselben Regeln für Bruttolohn und Bruttogehalt gelten. Die Bezeichnung hat somit nur sprachliche Bedeutung.

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