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Bruttolohn

Aktualisiert am 24. Juli 2026

Der Bruttolohn ist die vertraglich vereinbarte Vergütung vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Er umfasst nicht nur das Grundgehalt, sondern auch Zulagen, Zuschläge und geldwerte Vorteile. Bruttolohn ist die Basis für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

Bestandteile des Bruttolohns

  • Grundvergütung (Monatslohn, Stundenlohn × Stunden)
  • Zulagen (Erschwernis-, Gefahren-, Schmutzzulage)
  • Zuschläge (Nacht, Sonntag, Feiertag – § 3b EStG teilweise steuerfrei)
  • Provisionen, Prämien, Boni
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Geldwerte Vorteile (Firmenwagen, Sachbezüge > 50 €, Job-Ticket)
  • Vermögenswirksame Leistungen (Arbeitgeberanteil)

Brutto ist nicht gleich Brutto

Zu unterscheiden ist zwischen steuerpflichtigem Brutto (Grundlage für die Lohnsteuer) und beitragspflichtigem Brutto (Grundlage für die Sozialversicherung). Beide können abweichen, z. B. bei steuerfreien SFN-Zuschlägen: steuerfrei nach § 3b EStG, aber bis 25 €/h Grundlohn dennoch beitragspflichtig (§ 1 SvEV).

Gesamtbrutto vs. steuerpflichtiges Brutto
Auf der Lohnabrechnung erscheinen häufig beide Werte. Das Gesamtbrutto ist die Summe aller Vergütungsbestandteile, das steuerpflichtige Brutto zieht steuerfreie Zuschläge und Sachbezüge unterhalb der Freigrenze ab.

Vom Bruttolohn zum Nettoentgelt

Vom Brutto werden Lohnsteuer (nach Steuerklasse), Solidaritätszuschlag (oberhalb der Freigrenze), ggf. Kirchensteuer und die Arbeitnehmer-Anteile zur Sozialversicherung abgezogen. Das Ergebnis ist das Nettoentgelt, das ausgezahlt wird.

Bruttolohn und Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn (2026: 13,90 €/h nach aktueller Beschlussempfehlung der Mindestlohnkommission) ist ein Bruttolohn – nicht der Auszahlungsbetrag. In die Berechnung fließen nur unmittelbar der Arbeitsleistung zugeordnete Vergütungsbestandteile ein (BAG 5 AZR 135/16).

Häufige Fragen zu Bruttolohn

Zählt Urlaubsgeld zum Bruttolohn?

Ja. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind Bestandteil des steuer- und beitragspflichtigen Bruttos in dem Monat, in dem sie ausgezahlt werden (Sonstige Bezüge, § 39b Abs. 3 EStG).

Ist ein Firmenwagen Teil des Brutto?

Ja – als geldwerter Vorteil (§ 8 Abs. 2 EStG). Er erhöht das Brutto um 1 % des inländischen Bruttolistenpreises pro Monat plus 0,03 % je Entfernungskilometer für Fahrten Wohnung–Arbeit.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Bruttogehalt?

Praktisch keiner. „Lohn" bezeichnet häufig die stundenbasierte Vergütung (Handwerk, gewerbliche Berufe), „Gehalt" die monatlich feste Zahlung (Angestellte). Steuer- und SV-rechtlich ist beides Arbeitslohn nach § 19 EStG.

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