Arbeitsbereitschaft
Bei der Arbeitsbereitschaft hält sich die Beschäftigte am Arbeitsplatz auf und ist bereit, jederzeit die Arbeit aufzunehmen – zum Beispiel Wachpersonal, Fahrer während Wartezeiten oder Feuerwehrleute zwischen Einsätzen. Die Bereitschaft ist Arbeitszeit im Sinne des ArbZG.
Was ist Arbeitsbereitschaft?
Nach der Rechtsprechung des BAG (u. a. 5 AZR 530/02) ist Arbeitsbereitschaft „wache Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung". Die Arbeitnehmer:in muss sich am Arbeitsplatz aufhalten und jederzeit einsatzbereit sein, kann in der Zwischenzeit aber ausruhen.
Sie ist damit volle Arbeitszeit nach § 2 Abs. 1 ArbZG und zählt vollständig auf die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit an.
Abgrenzung zu Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
- Arbeitsbereitschaft: am Arbeitsplatz, Entspannung während Wartezeit
- Bereitschaftsdienst: am vom Arbeitgeber bestimmten Ort, Ruhe möglich, aber jederzeit abrufbar
- Rufbereitschaft: freier Aufenthaltsort, Bereitschaft zum Einsatz nach Abruf
Vergütung
Ohne abweichende tarifliche Regelung ist Arbeitsbereitschaft wie normale Arbeit zu vergüten. Der gesetzliche Mindestlohn (§ 1 MiLoG) gilt vollständig.
Tarifverträge können abweichende – meist niedrigere – Bereitschaftsvergütungen vorsehen, soweit sie den Mindestlohn nicht unterschreiten (BAG 5 AZR 174/17).
Verlängerung der Höchstarbeitszeit
§ 7 Abs. 1 Nr. 1 lit. a ArbZG erlaubt eine Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über 8 h hinaus, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt – jedoch nur durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung auf Basis eines Tarifvertrags.
Häufige Fragen zu Arbeitsbereitschaft
Zählt Arbeitsbereitschaft als Arbeitszeit?▾
Ja. Sie ist vollständige Arbeitszeit nach § 2 ArbZG und wird auf Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeit angerechnet.
Muss Arbeitsbereitschaft mindestens mit Mindestlohn vergütet werden?▾
Ja. Das BAG hat 2018 entschieden, dass Bereitschaftszeiten am Arbeitsplatz vollständig dem Mindestlohn unterliegen.
Kann per Vertrag ein niedrigerer Stundensatz für Bereitschaft vereinbart werden?▾
Nur, soweit im Durchschnitt der Vertragsstunden der Mindestlohn erreicht wird und ein Tarifvertrag dies zulässt.