Homeoffice

Aktualisiert am 10. Juli 2026

Rechtsanspruch auf Homeoffice? Nein – aber Anhörungspflicht

In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Der Arbeitgeber entscheidet auf Basis von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Direktionsrecht. Erste EU-Länder (z.B. Niederlande) haben einen Anspruch eingeführt – Deutschland folgt bisher nicht.

Diskutiert wurde ein „Recht auf Homeoffice mit Erörterungsanspruch" nach niederländischem Vorbild – die Ampel-Koalition hatte es angekündigt, das Gesetz wurde jedoch nicht verabschiedet.

Homeoffice vs. Mobile Arbeit vs. Telearbeit

  • Telearbeit (§ 2 Abs. 7 ArbStättV): fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz zuhause – Arbeitgeber trägt Ausstattung und volle ArbStättV
  • Homeoffice: umgangssprachlich – meist gemeint als „Arbeiten von zuhause"
  • Mobile Arbeit: ortsunabhängig – Café, Zug, Ferienwohnung; weniger strenge Arbeitsschutzpflichten

Was gehört in die Homeoffice-Vereinbarung?

  • Umfang (Tage/Woche, Kernzeiten, Erreichbarkeit)
  • Arbeitsort (nur zuhause oder mobil) und ggf. Ausland-Klausel
  • Ausstattung, Datenschutz, Zugriff auf Systeme
  • Zeiterfassung und Dokumentation
  • Widerrufsvorbehalt und Rückkehrregelung
  • Kostenerstattung (Strom, Internet, Möbel)
Ausland-Homeoffice ist kein Selbstläufer
Mehr als 25 % Arbeitszeit in einem EU-Land begründen dort Sozialversicherungspflicht (A1-Bescheinigung). Bei Nicht-EU-Ländern drohen Steuer- und Betriebsstättenrisiken. Immer vorab klären.

Zeiterfassung im Homeoffice – seit BAG 2022 Pflicht

Das BAG-Urteil vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) hat klargestellt: Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit systematisch zu erfassen – auch im Homeoffice. Excel-Listen reichen laut Referentenentwurf zur ArbZG-Novelle künftig nicht mehr; elektronische Erfassung wird Standard.

Homeoffice-Pauschale (Steuer)

Beschäftigte können 6 € pro Homeoffice-Tag als Werbungskosten geltend machen – maximal 1.260 € pro Jahr (210 Tage). Voraussetzung: An diesem Tag wurde die Arbeit überwiegend zuhause erbracht. Kein separates Arbeitszimmer nötig; die Entfernungspauschale entfällt für diesen Tag.

Häusliches Arbeitszimmer
Wer ein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer (Mittelpunkt der Tätigkeit) hat, kann alle tatsächlichen Kosten oder eine Jahrespauschale von 1.260 € geltend machen – kombinierbar mit der Homeoffice-Pauschale ist das aber nicht.

Arbeitsschutz und Unfallversicherung

Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) gelten auch im Homeoffice – der Arbeitgeber muss Gefährdungsbeurteilung durchführen und über ergonomische Gestaltung aufklären. Arbeitsunfälle sind seit 2021 gesetzlich klargestellt versichert: auch der Weg zum Kühlschrank oder zur Toilette im Homeoffice zählt (§ 8 SGB VII).

Häufige Fragen zu Homeoffice

Habe ich einen Anspruch auf Homeoffice?

Nein, in Deutschland besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice. Der Arbeitgeber entscheidet auf Basis von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Direktionsrecht, ob und in welchem Umfang mobiles Arbeiten möglich ist. Andere EU-Länder wie die Niederlande haben einen Anspruch eingeführt, ein entsprechendes deutsches Gesetz wurde jedoch nicht verabschiedet. Klären Sie Ihren individuellen Anspruch daher im Arbeitsvertrag oder fragen Sie aktiv beim Arbeitgeber nach einer Homeoffice-Vereinbarung.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 € pro Homeoffice-Tag, maximal 1.260 € im Jahr, was 210 Arbeitstagen entspricht. Voraussetzung ist, dass die Arbeit an diesem Tag überwiegend zuhause erbracht wurde; ein separates häusliches Arbeitszimmer ist dafür nicht erforderlich. Die Entfernungspauschale entfällt für diesen Tag. Tragen Sie die Homeoffice-Tage in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten ein, um die Pauschale geltend zu machen.

Kann der Arbeitgeber Homeoffice widerrufen?

Ja, sofern die Homeoffice-Vereinbarung einen wirksamen Widerrufsvorbehalt enthält oder das Homeoffice ursprünglich per Direktionsrecht des Arbeitgebers gewährt wurde. Ist Homeoffice hingegen fest im Arbeitsvertrag zugesagt, kann der Arbeitgeber es nicht einseitig widerrufen, sondern benötigt eine Änderungskündigung mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Prüfen Sie deshalb vor Vertragsschluss, ob ein Widerrufsvorbehalt enthalten ist, und lassen Sie sich Umfang und Bedingungen schriftlich bestätigen.

Muss die Arbeitszeit im Homeoffice erfasst werden?

Ja, seit dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit systematisch zu erfassen – unabhängig davon, ob im Büro oder im Homeoffice gearbeitet wird. Laut Referentenentwurf zur ArbZG-Novelle reichen einfache Excel-Listen künftig nicht mehr aus, elektronische Erfassung wird Standard. Panther HR bietet dafür eine ortsunabhängige, DSGVO-konforme Zeiterfassung per Browser oder App.

Bin ich im Homeoffice unfallversichert?

Ja, seit der Reform des § 8 SGB VII im Jahr 2021 sind Arbeitsunfälle im Homeoffice den betrieblichen Unfällen gesetzlich gleichgestellt. Das schließt ausdrücklich auch Wege innerhalb der Wohnung ein, etwa zum Kühlschrank oder zur Toilette. Der Arbeitgeber muss dennoch nach dem Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung für den Homeoffice-Arbeitsplatz durchführen und über ergonomische Gestaltung aufklären, damit der Versicherungsschutz im Streitfall zweifelsfrei nachweisbar ist.

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