Soll-Zeit
Die Soll-Zeit beschreibt die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, die eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in einem definierten Zeitraum zu leisten hat. Sie bildet die Referenzgröße für Arbeitszeitkonten, Überstunden-Auswertungen und die Berechnung von Fehlzeiten.
Wie wird die Soll-Zeit berechnet?
Grundlage ist die vertragliche Wochenarbeitszeit (z. B. 40 h/Woche in Vollzeit). Diese wird auf die tatsächlichen Arbeitstage der Periode heruntergebrochen – üblicherweise Montag bis Freitag.
- Tages-Soll = Wochenarbeitszeit ÷ Anzahl vertraglich vereinbarter Arbeitstage
- Monats-Soll = Summe der Tages-Sollzeiten aller Werktage des Monats
- Feiertage und genehmigter Urlaub reduzieren die Soll-Zeit um das jeweilige Tages-Soll
Beispiele Vollzeit und Teilzeit
Vollzeit 40 h/Woche, Mo–Fr: Tages-Soll 8:00 h. In einem Monat mit 22 Werktagen ergibt das ein Monats-Soll von 176 h.
Teilzeit 30 h/Woche, Mo–Fr: Tages-Soll 6:00 h. An einem Feiertag oder Urlaubstag wird das Tages-Soll gutgeschrieben, obwohl keine Ist-Zeit anfällt.
Soll-Zeit bei Krankheit und Urlaub
Bei Krankheit im Rahmen der Entgeltfortzahlung (§ 3 EFZG) und bei genehmigtem Erholungsurlaub wird das Tages-Soll gutgeschrieben, ohne dass Ist-Zeit anfällt – das Konto bleibt neutral.
Wichtig: unbezahlter Sonderurlaub oder unentschuldigtes Fehlen reduzieren die Soll-Zeit nicht automatisch. Sie erzeugen Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto, die separat abgebaut werden müssen.
Automatische Soll-Ist-Verrechnung
Moderne HR-Software rechnet Soll- und Ist-Zeit tages-, wochen- und monatsweise automatisch gegeneinander. Ergebnis ist ein tagesgenaues Zeitkonto – Grundlage für Überstundenzuschläge nach § 3b EStG oder Freizeitausgleich.
Häufige Fragen zu Soll-Zeit
Muss die Soll-Zeit im Arbeitsvertrag stehen?▾
Ja. Nach § 2 NachwG muss die wöchentliche Arbeitszeit spätestens einen Monat nach Beginn schriftlich (oder seit 2025 in Textform) niedergelegt werden.
Was passiert bei einem halben Krankheits-Tag?▾
Praxis: die tatsächlich geleistete Ist-Zeit wird bis zur Erkrankung gebucht; die verbleibende Sollzeit wird als „Krankheit ½ Tag" ausgewiesen und in der Regel voll bezahlt (§ 3 EFZG).
Kann die Soll-Zeit einseitig geändert werden?▾
Nein. Änderungen der vereinbarten Arbeitszeit sind Vertragsänderungen – sie erfordern eine Änderungsvereinbarung oder eine Änderungskündigung.