Kernarbeitszeit

Aktualisiert am 24. Juli 2026

Was ist die Kernarbeitszeit?

Innerhalb der Kernarbeitszeit sind alle Beschäftigten der Abteilung oder des Betriebs zur Anwesenheit verpflichtet. Außerhalb (in der sogenannten Gleitspanne) darf jeder selbst entscheiden, wann Arbeitsbeginn und -ende liegen – solange die Sollarbeitszeit erreicht wird.

Typisches Beispiel: Gleitspanne 06:00–20:00, Kernzeit 09:30–15:00. Meetings, Kundenkontakt und teamübergreifende Abstimmung finden dann verlässlich in der Kernzeit statt.

Wer legt die Kernarbeitszeit fest?

Die Einführung und Ausgestaltung der Kernarbeitszeit ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG erzwingbar mitbestimmungspflichtig: Der Betriebsrat muss einer Regelung zustimmen oder sie über eine Betriebsvereinbarung mitgestalten.

In Betrieben ohne Betriebsrat wird sie einzelvertraglich oder per Direktionsrecht (§ 106 GewO) unter Berücksichtigung billigen Ermessens festgelegt.

Praxis-Tipp
Kurze Kernzeiten (3–4 h) gelten als familienfreundlich und werden im Recruiting oft aktiv beworben. Zu lange Kernzeiten heben den Vorteil der Gleitzeit auf.

Kernarbeitszeit vs. Vertrauensarbeitszeit

  • Kernarbeitszeit: fixe Präsenz-Fenster + Gleitspanne, Zeiterfassung nach BAG 1 ABR 22/21 Pflicht
  • Vertrauensarbeitszeit: kein Präsenz-Fenster, Fokus auf Ergebnis – Zeiterfassungspflicht bleibt bestehen
  • Gleitzeit ohne Kernzeit: sehr flexible Form, alle Zeiten frei wählbar innerhalb der Gleitspanne

Was passiert bei Verstößen?

Fehlt eine Mitarbeiterin ohne Grund während der Kernzeit, ist das eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung – Konsequenzen reichen von Ermahnung über Abmahnung bis zur Kündigung bei wiederholten Verstößen. Krankheit und genehmigter Urlaub bleiben selbstverständlich zulässige Gründe.

Häufige Fragen zu Kernarbeitszeit

Wie lang ist eine typische Kernarbeitszeit?

Verbreitet sind Kernarbeitszeiten von 3 bis 5 Stunden, zum Beispiel von 09:30 bis 14:30 Uhr innerhalb einer Gleitspanne von 06:00 bis 20:00 Uhr. Kürzere Kernzeiten gelten als familienfreundlich und fördern die Flexibilität der Beschäftigten, während längere Kernzeiten verlässliche Meeting- und Kundenkontaktzeiten sichern. Die konkrete Dauer sollte im Rahmen der Betriebsvereinbarung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG festgelegt werden.

Darf ich einen Arzttermin in die Kernzeit legen?

Nur, wenn der Termin nachweislich nicht außerhalb der Kernarbeitszeit stattfinden kann, etwa bei akuten medizinischen Behandlungen (BAG 5 AZR 834/79). Planbare Wahltermine sind dagegen in die Gleitspanne oder in den Urlaub zu legen, da die Kernzeit der verbindlichen Anwesenheit aller Beschäftigten dient. Sprechen Sie unvermeidbare Termine frühzeitig mit der Führungskraft ab und dokumentieren Sie die Abwesenheit korrekt in der Zeiterfassung.

Gilt Kernarbeitszeit auch im Homeoffice?

Ja, die Kernarbeitszeit gilt unabhängig vom Aufenthaltsort auch im Homeoffice. Entscheidend ist nicht der Ort, sondern die vereinbarte Erreichbarkeit und Arbeitsleistung während des festgelegten Kernzeit-Fensters, etwa für Meetings oder Kundenkontakt. Verstöße gegen die Anwesenheitspflicht werden im Homeoffice genauso behandelt wie im Büro – von der Ermahnung bis zur Abmahnung bei wiederholtem, unentschuldigtem Fehlen während der Kernzeit.

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